Finanzgericht Düsseldorf, 2019-12-09, 3 K 2040/18 E

3 K 2040/18 ETribunal fiscal9 déc. 2019

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 2040/18 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-09

Aktenzeichen: 3 K 2040/18 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1209.3K2040.18E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 28.03.2017 in Gestalt der Teileinspruchsentscheidung vom 14.06.2018 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit ein Gewinn i.H.v. 124.931 Euro angesetzt wird.

Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrages wird dem Beklagten übertragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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