Finanzgericht Köln, 2004-06-03, 15 K 802/03

15 K 802/03Tribunal fiscal3 juin 2004

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 15 K 802/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-03

Aktenzeichen: 15 K 802/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0603.15K802.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Lohnsteuer-Anmeldungsbescheid vom 9.8.2002 in Form der LSt-Anmeldung für den Monat Juli 2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 7.2.2003 wird um 1.000 Euro (Zeile 28: Pauschalsteuer für die Abschlagszahlung auf das Sanie-rungsgeld) herabgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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