10 K 2019/05•Finanzgericht Köln, 2006-10-18, 10 K 2019/05
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 10 K 2019/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: 10 K 2019/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1018.10K2019.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
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Die Einspruchsentscheidung vom 15. April 2005 wird aufgehoben.
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Es wird festgestellt, dass die öffentliche Zustellung des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2001 vom 26. Mai 2003 unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu 20% und der Beklagte zu 80% zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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