9 K 3989/06•Finanzgericht Köln, 2006-12-12, 9 K 3989/06
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 9 K 3989/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-12
Aktenzeichen: 9 K 3989/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1212.9K3989.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der geänderte Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 24. August 2006 geändert, indem die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen um 2000 € auf 1.554 € und die Einkünfte der Klägerin aus Kapitalvermögen um 2000 € auf 1.570 € herabgesetzt werden. Die weiteren Berechnungen werden dem Beklagten übertragen, der den Klägern das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen und nach Rechtskraft dieses Urteils den Einkommensteuerbescheid für 2004 mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben hat.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu sieben Neunteln und der Beklagte zu zwei Neunteln. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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