13 K 1570/06•Finanzgericht Köln, 2009-02-12, 13 K 1570/06
Finanzgericht Köln, 2009-02-12, 13 K 1570/06
13 K 1570/06Tribunal fiscal12 févr. 2009
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 13 K 1570/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 13 K 1570/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0212.13K1570.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2003, gesonderte Feststellung des verblei-benden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12. 2001 bis 2003, Ge-werbesteuermessbetrag 2002 und 2003 und gesonderte Feststellung des vortragsfä-higen Gewerbeverlustes zum 31.12. 2001 und 2003 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidungen vom 00.00.0000 dahingehend abgeändert, dass die vom Beklagten vorgenommene Abzinsung der Darlehen des Alleingesellschafters und seiner Frau und deren Folgewirkungen rückgängig gemacht und die von der Klägerin vorgenommene Abzinsung 2002/2003 korrigiert wird.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßga-be der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berech-nungen unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 20% und der Beklagte zu 80%.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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