1 K 4127/07•Finanzgericht Köln, 2009-10-27, 1 K 4127/07
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 1 K 4127/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 1 K 4127/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:1027.1K4127.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides für 2005 über Umsatzsteuer vom 07.05.2007 wird die Steuer mit der Maßgabe festgesetzt, dass die Umsätze aus Lieferun-gen von getrockneten Schweineohren in Höhe von 3.763,10 € und aus Liefe-rungen von Hähnchenmägen und Pansen in Höhe von 149,55 € ermäßigt be-steuert werden.
Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens bis einschließlich der mündlichen Verhandlung tragen die Beteiligten je zur Hälfte, im Übrigen trägt sie der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Kostengläubigers abwenden, soweit nicht der Kostenschuldner zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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