10 K 944/06•Finanzgericht Köln, 2010-09-09, 10 K 944/06
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 10 K 944/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-09
Aktenzeichen: 10 K 944/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0909.10K944.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer 2002 wird unter Änderung des Einkommensteuer-Änderungsbescheids für 2002 vom 23.2.2005 und Aufhebung der hierzu ergan-genen Einspruchsentscheidung vom 26.1.2006 mit der Maßgabe neu festgesetzt, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Kläger die vollen Bürokosten in Höhe von 21.379,23 € steuermindernd berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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