7 K 3147/08•Finanzgericht Köln, 2011-12-12, 7 K 3147/08
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 7 K 3147/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-12
Aktenzeichen: 7 K 3147/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1212.7K3147.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid vom 11. Februar 2009 unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 3. September 2008 dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Werbungkosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 18.874 Euro anstelle der bisher nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG angesetzten Sonderausgaben von 4.000 Euro berücksichtigt werden
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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