Finanzgericht Köln, 2012-06-14, 10 K 1183/10

10 K 1183/10Tribunal fiscal14 juin 2012

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 10 K 1183/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-14

Aktenzeichen: 10 K 1183/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0614.10K1183.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Körperschaftsteuerbescheide für 2002 bis 2005 werden mit der Maßgabe geändert, dass die außerbilanziellen Hinzurechnungen in Höhe von jährlich 51.129,19 € außer Ansatz bleiben. Die Neuberechnung der Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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