10 K 2335/11•Finanzgericht Köln, 2016-02-16, 10 K 2335/11
Finanzgericht Köln, 2016-02-16, 10 K 2335/11
10 K 2335/11Tribunal fiscal16 févr. 2016
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 10 K 2335/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 10 K 2335/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0216.10K2335.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Bescheide für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 20.04.2011 und über den Gewerbesteuermessbetrag vom 05.05.2011, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 08.07.2011, werden mit der Maßgabe geändert, dass hinsichtlich der ihnen zugrunde liegenden Besteuerung eines fiktiven Gewinns aus der Veräußerung der Aktien an der D N.V. das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung gelangt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Körperschaftsteuer bzw. des danach festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligen je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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