Finanzgericht Köln, 2017-09-27, 3 K 2547/16

3 K 2547/16Tribunal fiscal27 sept. 2017

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 3 K 2547/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-27

Aktenzeichen: 3 K 2547/16

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0927.3K2547.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für 2012, 2013 und 2014 vom 04.05.2016 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 01.09.2016 werden geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu errechnen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils an die Kläger neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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