3 K 2086/17•Finanzgericht Köln, 2018-05-30, 3 K 2086/17
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 3 K 2086/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-30
Aktenzeichen: 3 K 2086/17
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0530.3K2086.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 21.4.2017 und die Einspruchsentscheidung vom 6.7.2017 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, einen Abrechnungsbescheid zu erlassen, in dem ein Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 135,19 € zu Gunsten der Klägerin ausgewiesen wird.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 135,19 € zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Verurteilung des Beklagten und der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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