Finanzgericht Münster, 2010-01-19, 1 K 2093/07 F

1 K 2093/07 FTribunal fiscal19 janv. 2010

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 1 K 2093/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 1 K 2093/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0119.1K2093.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Bescheid für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 16.04.2007 wird gegenüber den Klägern aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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