Finanzgericht Münster, 2016-03-11, 4 K 3365/14 E

4 K 3365/14 ETribunal fiscal11 mars 2016

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 4 K 3365/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-11

Aktenzeichen: 4 K 3365/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0311.4K3365.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerfestsetzungen für die Jahre 2011 und 2012 werden dahingehend abgeändert, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ./. 136.425 € (2011) sowie in Höhe von ./. 5.694 € (2012) berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 1/4 und dem Beklagten zu 3/4 auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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