Finanzgericht Münster, 2016-06-16, 8 K 2656/13 GrE

8 K 2656/13 GrETribunal fiscal16 juin 2016

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 8 K 2656/13 GrE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-16

Aktenzeichen: 8 K 2656/13 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0616.8K2656.13GRE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 24.04.2013 und die Einspruchsentscheidung vom 22.07.2013 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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