Finanzgericht Münster, 2017-01-27, 4 K 56/16 F

4 K 56/16 FTribunal fiscal27 janv. 2017

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 4 K 56/16 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-27

Aktenzeichen: 4 K 56/16 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0127.4K56.16F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a EStG für das Jahr 2012 vom 22.12.2014 und die hierauf ergangene Einspruchsentscheidung vom 15.12.2015 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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