Finanzgericht Münster, 2017-01-31, 15 K 3998/15 U

15 K 3998/15 UTribunal fiscal31 janv. 2017

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 15 K 3998/15 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 15 K 3998/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0131.15K3998.15U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2013 vom 10.8.2015 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 11.11.2015 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 0,00 € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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