Finanzgericht Münster, 2017-11-22, 9 K 1877/10 K

9 K 1877/10 KTribunal fiscal22 nov. 2017

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 9 K 1877/10 K — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-22

Aktenzeichen: 9 K 1877/10 K

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:1122.9K1877.10K.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid für 2005 vom 06.05.2010 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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