Finanzgericht Münster, 2018-05-15, 5 K 450/15 U

5 K 450/15 UTribunal fiscal15 mai 2018

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 5 K 450/15 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: 5 K 450/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0515.5K450.15U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Umsatzsteueränderungsbescheid 2009 vom 12.02.2013 und die Einspruchsentscheidung vom 22.01.2015 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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