Finanzgericht Münster, 2019-09-12, 3 K 22/17 F

3 K 22/17 FTribunal fiscal12 sept. 2019

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 3 K 22/17 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 3 K 22/17 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0912.3K22.17F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 08.11.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.01.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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