Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1985-11-13, 14 (11) Sa 999/85

14 (11) Sa 999/85Tribunal du travail13 nov. 1985

Regest

Der Arbeitnehmer kann eine besondere Bedeutung des Aufgabengebiets iSv. VergGr. III Fallgr. 1 der Anlage 1a BAT durch Darlegung verschiedenartiger tatsächlicher Umstände be-gründen. Eine fehlende unmittelbare Außenwirkung und Auswirkungen auf nur individuell betroffene Personen sind Indizien gegen eine besondere Bedeutung. Aus Folgewirkungen mangelhafter Arbeitsleistung und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann eine besondere Bedeutung nicht abgeleitet werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 (11) Sa 999/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-11-13

Aktenzeichen: 14 (11) Sa 999/85

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1985:1113.14.11SA999.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 22 BAT, Anl. 1 a VerGr III Fallgr 1 BAT

Leitsätze

Der Arbeitnehmer kann eine besondere Bedeutung des Aufgabengebiets iSv. VergGr. III Fallgr. 1 der Anlage 1a BAT durch Darlegung verschiedenartiger tatsächlicher Umstände be-gründen. Eine fehlende unmittelbare Außenwirkung und Auswirkungen auf nur individuell betroffene Personen sind Indizien gegen eine besondere Bedeutung. Aus Folgewirkungen mangelhafter Arbeitsleistung und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann eine besondere Bedeutung nicht abgeleitet werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.02.1985

  • 2 Ca 1195/83 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Streitwert: unverändert.

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