11 (5) Sa 1559/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-01-31, 11 (5) Sa 1559/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-01-31, 11 (5) Sa 1559/96
11 (5) Sa 1559/96Tribunal du travail31 janv. 1997
Regest
1. Verweist der vor dem 01.03.1987 geschlossene Arbeitsvertrag eines Musiklehrers einer kom munalen Musikschule auf den BAT, insbeson dere auf die Sonderrege lungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l BAT), kann die Auslegung dieses Ver trages ergeben, daß die in ihm genannte Pflichtstundenzahl unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Regelung im einschlä gigen Tarifvertrag steht (im Anschluß an BAG vom 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 3).2. Seit Inkrafttreten der durch den 56. Änderungstarifvertrag zum BAT ein gefügten Sonderre gelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musik schulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) am 01.03.1987 treten auf grund ergänzender Vertragsausle gung diese an die Stelle der im Ar beitsvertrag genannten SR 2 l BAT.3. Die vom kommunalen Arbeitgeber im Wege seines Direktionsrechts in den Gren zen des § 15 Abs. 1 S. 2 BAT angeordnete Erhöhung der wö chentlichen Unter richtsstunden zum Abbau eines Ferienüberhangs (vgl. BAG vom 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12) setzt nicht den Verzicht auf das in SR 2 l II Nr. 3 2 Halbs. BAT enthaltene Recht, den Musik lehrer außerhalb seines Urlaubs wäh rend der unter richtsfreien Zeit zur Arbeit heranzuziehen, voraus.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (5) Sa 1559/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-31
Aktenzeichen: 11 (5) Sa 1559/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0131.11.5SA1559.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BGB §§ 133, 157; BGB § 611 Direktionsrecht; BAT SR 2 l II, 56. Änderungs-Tarifvertrag zum BAT § 2
Leitsätze
- Verweist der vor dem 01.03.1987 geschlossene Arbeitsvertrag eines Musiklehrers einer kom munalen Musikschule auf den BAT, insbeson dere auf die Sonderrege lungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l BAT), kann die Auslegung dieses Ver trages ergeben, daß die in ihm genannte Pflichtstundenzahl unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Regelung im einschlä gigen Tarifvertrag steht (im Anschluß an BAG vom 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 3).2. Seit Inkrafttreten der durch den 56. Änderungstarifvertrag zum BAT ein gefügten Sonderre gelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musik schulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) am 01.03.1987 treten auf grund ergänzender Vertragsausle gung diese an die Stelle der im Ar beitsvertrag genannten SR 2 l BAT.3. Die vom kommunalen Arbeitgeber im Wege seines Direktionsrechts in den Gren zen des § 15 Abs. 1 S. 2 BAT angeordnete Erhöhung der wö chentlichen Unter richtsstunden zum Abbau eines Ferienüberhangs (vgl. BAG vom 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12) setzt nicht den Verzicht auf das in SR 2 l II Nr. 3 2 Halbs. BAT enthaltene Recht, den Musik lehrer außerhalb seines Urlaubs wäh rend der unter richtsfreien Zeit zur Arbeit heranzuziehen, voraus.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 30.07.1996 - 2 Ca 1753/96 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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