8 Sa 1673/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-02-25, 8 Sa 1673/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-02-25, 8 Sa 1673/96
8 Sa 1673/96Tribunal du travail25 févr. 1997
Regest
Die Entscheidung des Arbeitnehmers, nach einer erfolgreichen Entzie hungskur die zunächst aufgenommenen Besuche in einer Selbsthilfegruppe von anonymen Alkoholikern abzubrechen, weil er sich hiermit überfordert fühlt, gehört zum privaten Lebensbereich. Hiermit verletzt er keine Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Selbst wenn er dem Arbeit geber, der einen solchen Besuch einer Selbsthilfegruppe verlangt, vor täuscht, er setze diese Besuche fort, rechtfertigt dies keine ordentliche ver haltensbedingte Kündigung.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1673/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-25
Aktenzeichen: 8 Sa 1673/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0225.8SA1673.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Leitsätze
Die Entscheidung des Arbeitnehmers, nach einer erfolgreichen Entzie hungskur die zunächst aufgenommenen Besuche in einer Selbsthilfegruppe von anonymen Alkoholikern abzubrechen, weil er sich hiermit überfordert fühlt, gehört zum privaten Lebensbereich. Hiermit verletzt er keine Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Selbst wenn er dem Arbeit geber, der einen solchen Besuch einer Selbsthilfegruppe verlangt, vor täuscht, er setze diese Besuche fort, rechtfertigt dies keine ordentliche ver haltensbedingte Kündigung.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.10.1996 - 3 Ca 1368/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 07.02.1996 nicht aufgelöst ist und über den 31.07.1996 hinaus fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Streitwert: 10.092,-- DM.
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