Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-12, 4 Sa 1810/96

4 Sa 1810/96Tribunal du travail12 mars 1997

Regest

Zum Umfang der Vergütungspflicht bei Übertragung vertraglich nicht vereinbarten Tätigkeiten.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1810/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-12

Aktenzeichen: 4 Sa 1810/96

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0312.4SA1810.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: BAT n. U. m. Runderlaß des Kultusministeriums des Landes NRW vom 16.11.1991

Leitsätze

Zum Umfang der Vergütungspflicht bei Übertragung vertraglich nicht vereinbarten Tätigkeiten.

Tenor

  1. Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 05.11.1996 wird unter Abweisung der Klage

im übrigen festgestellt, daß das beklagte Land ab dem

01.10.1995 für das Schuljahr 95/96 und für das Schuljahr

96/97 verpflichtet ist, den Kläger aus der Vergütungsgruppe

BAT II a zu vergüten und die jeweiligen Nettodifferenz-

beträge von der Vergütung aus der Vergütungsgruppe

BAT III und der Vergütungsgruppe II a ab jeweiliger Fällig-

keit mit 4 % zu verzinsen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander auf-

gehoben.

  1. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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