Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-18, 15 Sa 183/97

15 Sa 183/97Tribunal du travail18 avr. 1997

Regest

Wenn in § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in Nord rhein-Westfalen bestimmt ist, durch Betriebs vereinbarung könnten andere Fälligkeitstermine vereinbart werden, wird dadurch nicht erlaubt, für gemäß § 2 Abs. 1 schon fällig gewordene Ansprüche auf Urlaubsgeld nachträglich/ rückwirkend den Fälligkeitszeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt zu verle gen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 183/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-04-18

Aktenzeichen: 15 Sa 183/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0418.15SA183.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 2 des Tarifvertrags über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld u. Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in NRW

Leitsätze

Wenn in § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in Nord rhein-Westfalen bestimmt ist, durch Betriebs vereinbarung könnten andere Fälligkeitstermine vereinbart werden, wird dadurch nicht erlaubt, für gemäß § 2 Abs. 1 schon fällig gewordene Ansprüche auf Urlaubsgeld nachträglich/ rückwirkend den Fälligkeitszeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt zu verle gen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 10.12.1996 - 2 Ca 2732/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.