Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-11-06, 2 (14) (4) Sa 1408/97

2 (14) (4) Sa 1408/97Tribunal du travail6 nov. 1997

Regest

Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftsangehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 (14) (4) Sa 1408/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-06

Aktenzeichen: 2 (14) (4) Sa 1408/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:1106.2.14.4SA1408.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 4 Abs. 5 TVG

Leitsätze

Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftsangehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 18.06.1997 - 3 Ca 956/97 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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