3 (8) Sa 2017/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-03-24, 3 (8) Sa 2017/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-03-24, 3 (8) Sa 2017/97
3 (8) Sa 2017/97Tribunal du travail24 mars 1998
Regest
Die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber weder von der Anhörung des Betriebsrats zu Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl gem. § 102 Abs. 1 BetrVG vor Kündigungsausspruch noch werden die Anforderungen an die Informationspflicht herabgesetzt.Die auf grobe Fehlerhaftigkeit reduzierte Prüfung der Sozialauswahl bezieht sich allein auf die Gewichtung der Sozialindikatoren, nicht hingegen auf die Bildung des auswahlrelevanten Personenkreises sowie die Nichteinbeziehung von Arbeitnehmern im betrieblichen Interesse gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 (8) Sa 2017/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-24
Aktenzeichen: 3 (8) Sa 2017/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0324.3.8SA2017.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 KSchG, §§ 111, 112 a BetrVG
Leitsätze
Die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber weder von der Anhörung des Betriebsrats zu Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl gem. § 102 Abs. 1 BetrVG vor Kündigungsausspruch noch werden die Anforderungen an die Informationspflicht herabgesetzt.Die auf grobe Fehlerhaftigkeit reduzierte Prüfung der Sozialauswahl bezieht sich allein auf die Gewichtung der Sozialindikatoren, nicht hingegen auf die Bildung des auswahlrelevanten Personenkreises sowie die Nichteinbeziehung von Arbeitnehmern im betrieblichen Interesse gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG.
Tenor
-
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 17.09.1997 - 4 Ca 1738/97 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
-
Die Revision wird zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.