Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-05-11, 7 Ta 143/99

7 Ta 143/99Tribunal du travail11 mai 1999

Regest

1. Bei der Wertfestsetzung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten nach §§ 99 ff. BetrVG ist auf § 12 Abs. 7 zurückzugreifen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer). 2. Für das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (§ 103 BetrVG) ist ein Wert von 3 Monatseinkommen des Betriebsratsmitglieds festzusetzen. 3. Für das Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG beträgt der Wert 2 Monatseinkommen. 4. Der letztgenannte Wert gilt auch für das Verfahren auf Ausschluß des Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 143/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-11

Aktenzeichen: 7 Ta 143/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0511.7TA143.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 8 BRAGO; BetrVG §§ 99 ABs. 4; 103; 23 Abs. 1

Leitsätze

  1. Bei der Wertfestsetzung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten nach §§ 99 ff. BetrVG ist auf § 12 Abs. 7 zurückzugreifen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer). 2. Für das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (§ 103 BetrVG) ist ein Wert von 3 Monatseinkommen des Betriebsratsmitglieds festzusetzen. 3. Für das Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG beträgt der Wert 2 Monatseinkommen. 4. Der letztgenannte Wert gilt auch für das Verfahren auf Ausschluß des Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG).

Tenor

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen wird auf die

Beschwerde der Antragstellerin der Beschluß des Arbeitsge-

richts Düsseldorf vom 26.11.1998 teilweise abgeändert.

Der Gegenstandswert zur Berechnung der Rechtsanwalts-

gebühren wird anderweitig auf 42.000,-- DM festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.