11 (8) Sa 1301/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-10, 11 (8) Sa 1301/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-10, 11 (8) Sa 1301/99
11 (8) Sa 1301/99Tribunal du travail10 mars 2000
Regest
Der Erwerb von Gläubigerrechten durch die Weiterabtretung der im Rahmen einer Sicherungsabtretung erworbenen Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen ist kein Teilaspekt, der bei der Gesamtwürdigung der Umstände, die zur Feststellung der Wahrung der Identität des Betriebes eines Getränkelieferanten im Hinblick auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs notwendig sind, zu berücksichtigen ist.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (8) Sa 1301/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-10
Aktenzeichen: 11 (8) Sa 1301/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0310.11.8SA1301.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BGB § 613 a
Leitsätze
Der Erwerb von Gläubigerrechten durch die Weiterabtretung der im Rahmen einer Sicherungsabtretung erworbenen Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen ist kein Teilaspekt, der bei der Gesamtwürdigung der Umstände, die zur Feststellung der Wahrung der Identität des Betriebes eines Getränkelieferanten im Hinblick auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs notwendig sind, zu berücksichtigen ist.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.02.1999 - 2 (3) (4) Ca 4495/98 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin allein.
-
Die Revision wird zugelassen.
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