5 Sa 215/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-18, 5 Sa 215/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-18, 5 Sa 215/00
5 Sa 215/00Tribunal du travail18 mai 2000
Regest
1) Erbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren Monaten Arbeitsleistungen in einem zeitlichen Umfang, der über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgeht, so kann es sich bei der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG handeln.2) Dies gilt dann nicht, wenn die Mehrarbeit unter besonderen Umstän- den projektbezogen veranlasst worden ist und vom Betriebsrat als Überstunden genehmigt worden war.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 215/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-18
Aktenzeichen: 5 Sa 215/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0518.5SA215.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1 a EFZG, §§ 3, 4 BRTV-Bau
Leitsätze
- Erbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren Monaten Arbeitsleistungen in einem zeitlichen Umfang, der über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgeht, so kann es sich bei der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG handeln.2) Dies gilt dann nicht, wenn die Mehrarbeit unter besonderen Umstän- den projektbezogen veranlasst worden ist und vom Betriebsrat als Überstunden genehmigt worden war.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wesel vom 02.12.1999 - 5 Ca 2651/99 - wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
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