Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-30, 16 (2) Sa 50/00

16 (2) Sa 50/00Tribunal du travail30 mai 2000

Regest

Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbe hörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 (2) Sa 50/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-30

Aktenzeichen: 16 (2) Sa 50/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0530.16.2SA50.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 242 BGB, § 611 BGBFürsorgepflicht

Leitsätze

Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbe hörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.10.1999 6 Ca 2886/99 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Streitwert: unverändert (7.200,-- DM).

Die Revision wird zugelassen.

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