Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-07-20, 7 Ta 185/00

7 Ta 185/00Tribunal du travail20 juil. 2000

Regest

Bei einer im Rahmen eine Kündigungsverfahrens erfolgten Besprechung des Rechtsanwalts des klagenden Arbeitnehmers mit dem Betriebsratsvorsitzenden über das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG kann nicht ohne besondere Umstände auf ein Einverständnis des Arbeitnehmers mit dieser Vorgehensweise beschlossen werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 185/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-07-20

Aktenzeichen: 7 Ta 185/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0720.7TA185.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO

Leitsätze

Bei einer im Rahmen eine Kündigungsverfahrens erfolgten Besprechung des Rechtsanwalts des klagenden Arbeitnehmers mit dem Betriebsratsvorsitzenden über das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG kann nicht ohne besondere Umstände auf ein Einverständnis des Arbeitnehmers mit dieser Vorgehensweise beschlossen werden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.03.2000 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin stellt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: 828,75 DM.

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