Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-09-26, 8 Sa 671/00

8 Sa 671/00Tribunal du travail26 sept. 2000

Regest

Auch eine als dreizehntes Monatseinkommen bezeichnete tarifvertragliche Gratifikation, die im Rahmen einer Stichtagsregelung in der Vergangenheit geleistete Dienste belohnt und einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue setzt, kann rückwirkend für das ganze Jahr geändert, d. h. in der Höhe reduziert werden, wenn der Vertrauensschutz der Normunterworfenen nicht entgegen-steht.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 671/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-26

Aktenzeichen: 8 Sa 671/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0926.8SA671.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 1 TVG

Leitsätze

Auch eine als dreizehntes Monatseinkommen bezeichnete tarifvertragliche Gratifikation, die im Rahmen einer Stichtagsregelung in der Vergangenheit geleistete Dienste belohnt und einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue setzt, kann rückwirkend für das ganze Jahr geändert, d. h. in der Höhe reduziert werden, wenn der Vertrauensschutz der Normunterworfenen nicht entgegen-steht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 27.03.2000 7 Ca 8361/99 wird auf Kosten

des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 3.197,05 DM.

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