Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-02-15, 11 (8) Sa 1338/00

11 (8) Sa 1338/00Tribunal du travail15 févr. 2001

Regest

Überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt über mehrere Jahre vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit nach § 24 BAT, kann allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung nicht auf ein rechtsmiss- bräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden (BAG 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (8) Sa 1338/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-15

Aktenzeichen: 11 (8) Sa 1338/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0215.11.8SA1338.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 24 BAT

Leitsätze

Überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt über mehrere Jahre vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit nach § 24 BAT, kann allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung nicht auf ein rechtsmiss- bräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden (BAG 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.07.2000 - 7 Ca 1322/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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