12 Sa 1086/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 12 Sa 1086/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 12 Sa 1086/02
12 Sa 1086/02Tribunal du travail18 déc. 2002
Regest
Die ersatzlose Ablösung des § 40 BAT durch den TV-V verstößt jedenfalls dann gegen den Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn es dem bisher beihilfeberechtigten Angestellten aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nur zu einem Bruchteil die Beiträge für die nunmehr erforderliche private Vollversicherung abdeckt.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1086/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-18
Aktenzeichen: 12 Sa 1086/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1218.12SA1086.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 1 TVG, § 9, § 257 SGB V, § 1 a, § 40 BAT, § 21, § 22 TV-V, § 1 BVO Ang NRW
Leitsätze
Die ersatzlose Ablösung des § 40 BAT durch den TV-V verstößt jedenfalls dann gegen den Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn es dem bisher beihilfeberechtigten Angestellten aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nur zu einem Bruchteil die Beiträge für die nunmehr erforderliche private Vollversicherung abdeckt.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 26.07.2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger über den 01.04.2002 hinaus für die Dauer des Arbeitsverhältnisses Beihilfeleistungen nach dem Beihilferecht für Angestellte im Land Nordrhein-Westfalen zu gewähren.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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