Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-07-25, 14 Sa 522/03

14 Sa 522/03Tribunal du travail25 juil. 2003

Regest

1. Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der Neuregelung des Verfahrensrechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 17.05.2001. 2. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO hat auch bei Säumnis des Berufungsklägers durch die Kammer unter Einschluss der ehrenamtlichen Richter zu erfolgen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 522/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-25

Aktenzeichen: 14 Sa 522/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0725.14SA522.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 513 Abs. 1, 520 Abs. 3, 522 Abs. 1 ZPO §§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 64 Abs. 6 und 7, 66 Abs. 2 ArbGG

Leitsätze

  1. Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der Neuregelung des Verfahrensrechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 17.05.2001.

  2. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO hat auch bei Säumnis des Berufungsklägers durch die Kammer unter Einschluss der ehrenamtlichen Richter zu erfolgen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 07.04.2003 5 Ca 9/03 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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