Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-09-09, 6 (5) Sa 958/03

6 (5) Sa 958/03Tribunal du travail9 sept. 2003

Regest

Eine leistungsnachbessernde Neuregelung einer Betriebsvereinbarung zur Steigerung der Attraktivität und des Anreizes für den Abschluss von Freistellungsvereinbarungen im Rahmen eines Personalabbaukonzeptes kann sich sachgerecht auf einen vor Inkrafttreten der Neuregelung liegenden Stichtag erstrecken, den die Betriebsparteien bei ihren Nachbesserungsverhandlungen von vornherein für die Zukunft angestrebt haben.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 (5) Sa 958/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-09

Aktenzeichen: 6 (5) Sa 958/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0909.6.5SA958.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Eine leistungsnachbessernde Neuregelung einer Betriebsvereinbarung zur Steigerung der Attraktivität und des Anreizes für den Abschluss von Freistellungsvereinbarungen im Rahmen eines Personalabbaukonzeptes kann sich sachgerecht auf einen vor Inkrafttreten der Neuregelung liegenden Stichtag erstrecken, den die Betriebsparteien bei ihren Nachbesserungsverhandlungen von vornherein für die Zukunft angestrebt haben.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.04.2003 - 12 Ca 10296/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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