12 Sa 1455/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-07, 12 Sa 1455/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-07, 12 Sa 1455/03
12 Sa 1455/03Tribunal du travail7 janv. 2004
Regest
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor einer Betriebsänderung aufgelöst worden ist, können in dem über die Betriebsänderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitätsprämie", die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1455/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-07
Aktenzeichen: 12 Sa 1455/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0107.12SA1455.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 75, § 112 BetrVG
Leitsätze
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor einer Betriebsänderung aufgelöst worden ist, können in dem über die Betriebsänderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitätsprämie", die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 24.06.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.