Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-07, 12 Sa 1455/03

12 Sa 1455/03Tribunal du travail7 janv. 2004

Regest

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor einer Betriebsänderung aufgelöst worden ist, können in dem über die Betriebsänderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitätsprämie", die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1455/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-07

Aktenzeichen: 12 Sa 1455/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0107.12SA1455.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 75, § 112 BetrVG

Leitsätze

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor einer Betriebsänderung aufgelöst worden ist, können in dem über die Betriebsänderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitätsprämie", die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 24.06.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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