Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-05-19, 12 Sa 191/04

12 Sa 191/04Tribunal du travail19 mai 2004

Regest

Tarifauslegung - Begriff des "Systemtechnikers" - Abgrenzung zu denTätigkeitsbeispielen für "FS-Ingenieure"

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 191/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-19

Aktenzeichen: 12 Sa 191/04

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0519.12SA191.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 1 TVG, Art. 3 GG, Eingruppierungstarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Leitsätze

Tarifauslegung - Begriff des "Systemtechnikers" - Abgrenzung zu denTätigkeitsbeispielen für "FS-Ingenieure"

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.2003 wird

festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe 8 Stufe 1 des Eingruppierungstarifvertrages für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20.08.1993 ab dem 01.04.2003 zu zahlen,

die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 5.982,87 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.04.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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