Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-07-29, 12 Sa 484/05

12 Sa 484/05Tribunal du travail29 juil. 2005

Regest

1. Macht der (Leih-)Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, bedarf es der Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses [Anschluss an BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB]. 2. Ergibt sich aus der vom Arbeitnehmer ausdrücklich getroffenen oder der Klagebegründung zu entnehmenden Festlegung die Prüfungsreihenfolge, ist es unzulässig, durch Teilurteil über die Klage gegen jenen Beklagten zu befinden, der vom Arbeitnehmer in zweiter Linie als Arbeitgeber in Anspruch genommen wird.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 484/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-29

Aktenzeichen: 12 Sa 484/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0729.12SA484.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 9, § 10 AÜG, § 613 a BGB, § 61, § 260, § 301, § 524 ZPO

Leitsätze

  1. Macht der (Leih-)Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, bedarf es der Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses [Anschluss an BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB].

  2. Ergibt sich aus der vom Arbeitnehmer ausdrücklich getroffenen oder der Klagebegründung zu entnehmenden Festlegung die Prüfungsreihenfolge, ist es unzulässig, durch Teilurteil über die Klage gegen jenen Beklagten zu befinden, der vom Arbeitnehmer in zweiter Linie als Arbeitgeber in Anspruch genommen wird.

Tenor

Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1) zu 1/4

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