Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 12 Sa 1195/05

12 Sa 1195/05Tribunal du travail14 déc. 2005

Regest

1. In einem tariflichen Teilzeitmodell kann wirksam vorgesehen werden, dass die - kontingentierten - Teilzeitstellen allein nach "Seniorität" der Bewerber vergeben werden. 2. Die Tarifvertragsparteien können nicht die Ausschöpfung des Teilzeitstellenkontingents als Ablehnungsgrund i. S. v. § 8 Abs. 4 S. 3 TzBfG festlegen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1195/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 12 Sa 1195/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1214.12SA1195.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 8, § 22 TzBvG, § 1 TVG, §§ 30 MTV - dba

Leitsätze

  1. In einem tariflichen Teilzeitmodell kann wirksam vorgesehen werden, dass die - kontingentierten - Teilzeitstellen allein nach "Seniorität" der Bewerber vergeben werden.

  2. Die Tarifvertragsparteien können nicht die Ausschöpfung des Teilzeitstellenkontingents als Ablehnungsgrund i. S. v. § 8 Abs. 4 S. 3 TzBfG festlegen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.02.2005 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, einer Herabsetzung ihrer Arbeitszeit auf 50 % einer Vollzeitstelle bei einer Verteilung der Arbeitszeit gemäß dem bei der Beklagten bestehenden Modell 2 (Parttimetage vom 11. bis 20. Tag des Monats) zuzustimmen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/8 und die Beklagte zu 3/8.

Die Revision wird zugelassen.

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