Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 12 TaBV 60/05

12 TaBV 60/05Tribunal du travail14 déc. 2005

Regest

Dem Betriebsrat steht kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Anspruch gegen den Arbeitgeber zu, Betriebsänderungen bis zum Abschluss von Interessenausgleichsverhandlungen zu unterlassen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 60/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 12 TaBV 60/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1214.12TABV60.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 111 BetrVG, § 85 Abs. 2 ArbGG

Leitsätze

Dem Betriebsrat steht kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Anspruch gegen den Arbeitgeber zu, Betriebsänderungen bis zum Abschluss von Interessenausgleichsverhandlungen zu unterlassen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 01.09.2005 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel zulässig.

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