Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-06, 14 Sa 998/05

14 Sa 998/05Tribunal du travail6 juin 2006

Regest

Ein Betrieb zur industriellen Produktion halbfertiger, tiefgefrorener Backspezialitäten wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfasst, wenn die Produkte mit Waren aus dem Angebot der handwerklichen Bäckereien auf dem Markt unmittelbar konkurrieren (hier: Backwaren zum Aufbacken bzw. Fertigbacken).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 998/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-06

Aktenzeichen: 14 Sa 998/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0606.14SA998.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 1 TVG, § 1 ZVK-TV Brot- und Backwarenindustrie

Leitsätze

Ein Betrieb zur industriellen Produktion halbfertiger, tiefgefrorener Backspezialitäten wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfasst, wenn die Produkte mit Waren aus dem Angebot der handwerklichen Bäckereien auf dem Markt unmittelbar konkurrieren (hier: Backwaren zum Aufbacken bzw. Fertigbacken).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.04.2005 12 Ca 8668/04 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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