Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-11-02, 5 Sa 740/06

5 Sa 740/06Tribunal du travail2 nov. 2006

Regest

1) Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB NR. 4. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden. 2) Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 740/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 5 Sa 740/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1102.5SA740.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB Nr. 4, § 55 InsO

Leitsätze

  1. Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB NR. 4. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden.

  2. Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Ar-

beitsgerichts Wesel vom 06.06.2006 - 1 Ca 4144/05 -

und kostenpflichtig zurückgewiesen.

  1. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

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