Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-21, 5 Sa 927/06

5 Sa 927/06Tribunal du travail21 déc. 2006

Regest

1. Sieht ein Sozialplan vor, dass Voraussetzung für die Zahlung einer Abfindung eine Kündigung ist, so entsteht der Abfindungsanspruch mit Ausspruch der Kündigung. 2. Werden Arbeitnehmer aus Anlass eines Betriebsübergangs nicht ordnungsgemäß i. S. d. § 613 a Abs. 5 BGB informiert und legen sie anschließend keinen Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ein, können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Dies setzt aber voraus, dass sie darlegen und beweisen können, dass ihnen infolge der unterbliebenen Unterrichtung der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 927/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: 5 Sa 927/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1221.5SA927.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 11, 112 BetrVG, § 613 a Abs. 5 und 6 BGB, § 280 BGB

Leitsätze

  1. Sieht ein Sozialplan vor, dass Voraussetzung für die Zahlung einer Abfindung eine Kündigung ist, so entsteht der Abfindungsanspruch mit Ausspruch der Kündigung.

  2. Werden Arbeitnehmer aus Anlass eines Betriebsübergangs nicht ordnungsgemäß i. S. d. § 613 a Abs. 5 BGB informiert und legen sie anschließend keinen Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ein, können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Dies setzt aber voraus, dass sie darlegen und beweisen können, dass ihnen infolge der unterbliebenen Unterrichtung der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklag-

ten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom

23.06.2006 - 2 Ca 2660/05 lev. - werden zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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