12 TaBV 117/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-02-28, 12 TaBV 117/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-02-28, 12 TaBV 117/06
12 TaBV 117/06Tribunal du travail28 févr. 2007
Regest
Kurze Inhaltsangabe: Die Betriebsparteien streiten über die Höhe eines Sonderfonds, der im Zusammenhang mit einem Sozialplan errichtet und nach vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien zu verteilen ist. Nach der Betriebsvereinbarung wird der Fonds durch "aus dem Sozialplan resultierende Abfindungszahlungen" vermindert. Die Arbeitgeberin will ebenfalls Abfindungen, zu deren Zahlung sie gemäß § 75 BetrVG i.V.m. dem Sozialplan verurteilt worden ist, in Abzug bringen. Dem widersetzt sich der Betriebsrat.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 117/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: 12 TaBV 117/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0228.12TABV117.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 112, § 87, § 75 BetrVG
Leitsätze
Kurze Inhaltsangabe:
Die Betriebsparteien streiten über die Höhe eines Sonderfonds, der im Zusammenhang mit einem Sozialplan errichtet und nach vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien zu verteilen ist. Nach der Betriebsvereinbarung wird der Fonds durch "aus dem Sozialplan resultierende Abfindungszahlungen" vermindert. Die Arbeitgeberin will ebenfalls Abfindungen, zu deren Zahlung sie gemäß § 75 BetrVG i.V.m. dem Sozialplan verurteilt worden ist, in Abzug bringen. Dem widersetzt sich der Betriebsrat.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.10.2006 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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