Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-10, 7 Sa 577/07

7 Sa 577/07Tribunal du travail10 oct. 2007

Regest

Nimmt der Arbeitnehmer nach seiner eigenen Einlassung eine gegen den Erwerber eines Betriebsteils erhobene Kündigungsschutzklage in Kenntnis eines möglicherweise noch bestehenden Widerspruchsrechts zurück, weil der Erwerber ihm eine Abfindung zusagt, so kann darin eine Bestätigungserklärung im Sinne des § 144 BGB (analog) hinsichtlich des Übergangs des Arbeitsverhältnisses gesehen werden mit der Folge, dass eine spätere Ausübung des Widerspruchsrechts ausgeschlossen ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 577/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-10

Aktenzeichen: 7 Sa 577/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1010.7SA577.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 613 a, § 144 BGB analog

Leitsätze

Nimmt der Arbeitnehmer nach seiner eigenen Einlassung eine gegen den Erwerber eines Betriebsteils erhobene Kündigungsschutzklage in Kenntnis eines möglicherweise noch bestehenden Widerspruchsrechts zurück, weil der Erwerber ihm eine Abfindung zusagt, so kann darin eine Bestätigungserklärung im Sinne des § 144 BGB (analog) hinsichtlich des Übergangs des Arbeitsverhältnisses gesehen werden mit der Folge, dass eine spätere Ausübung des Widerspruchsrechts ausgeschlossen ist.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.02.2007 – 5 Ca 1426/06 lev – wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

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