Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 9 Sa 1339/07

9 Sa 1339/07Tribunal du travail23 nov. 2007

Regest

1. Ergibt die Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Aufstiegsprämie an einen Handballspieler, dass es sich um eine Erfolgsprämie handelt, hat der Handballspieler Anspruch auf die Aufstiegsprämie, wenn der Erfolg während des Zivildienstes des Handballspielers eintritt. 2. Zum Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit während des Zivildienstes auf Grund Vereinbarung, betrieblicher Übung oder nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1339/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-23

Aktenzeichen: 9 Sa 1339/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1123.9SA1339.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: §§ 78 ZDG, 1 ArbPlSchG, 33 ZDG, 133, 157, 242 BGB

Leitsätze

  1. Ergibt die Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Aufstiegsprämie an einen Handballspieler, dass es sich um eine Erfolgsprämie handelt, hat der Handballspieler Anspruch auf die Aufstiegsprämie, wenn der Erfolg während des Zivildienstes des Handballspielers eintritt.

  2. Zum Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit während des Zivildienstes auf Grund Vereinbarung, betrieblicher Übung oder nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.06.2007 – 1 Ca 704/07 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.06.2007 – 1 Ca 704/07 – wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 22 % und der Kläger zu 78 %.

  4. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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