Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-10, 12 Sa 1190/08

12 Sa 1190/08Tribunal du travail10 déc. 2008

Regest

Entfährt einem Hausarbeiter auf die ihm durch den Gruppenleiter erteilte Arbeitsanweisung der Satz: "Beweg doch selber Deinen Arsch, Du bist auch ein faules Schwein", berechtigt dies nicht deshalb schon zur außerordentlichen Kündigung, weil der Hausarbeiter in einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Einrichtung beschäftigt ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1190/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-10

Aktenzeichen: 12 Sa 1190/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1210.12SA1190.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Entfährt einem Hausarbeiter auf die ihm durch den Gruppenleiter erteilte Arbeitsanweisung der Satz: "Beweg doch selber Deinen Arsch, Du bist auch ein faules Schwein", berechtigt dies nicht deshalb schon zur außerordentlichen Kündigung, weil der Hausarbeiter in einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Einrichtung beschäftigt ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.06.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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