Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 6 Ta 580/08

6 Ta 580/08Tribunal du travail12 janv. 2009

Regest

1. Streitwert bei einem Verfahren über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und die Frage der Sperrwirkung eines Tarifvertrages in einem Einzelhandelsunternehmen mit 97 Betriebsräten. 2. Regelungsgegenstand der Gesamtbetriebsvereinbarung: Bestellung und Reinigung von Arbeitskleidung

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 580/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-12

Aktenzeichen: 6 Ta 580/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0112.6TA580.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: §§ 33 I, 23 II 2 RVG

Leitsätze

  1. Streitwert bei einem Verfahren über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und die Frage der Sperrwirkung eines Tarifvertrages in einem Einzelhandelsunternehmen mit 97 Betriebsräten.

  2. Regelungsgegenstand der Gesamtbetriebsvereinbarung: Bestellung und Reinigung von Arbeitskleidung

Tenor

  1. Die Beschwerde der Rechtsanwälte E. u. a. vom 13.05.2008 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 wird zurückgewiesen.

  2. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren wird auf 67.500,-- Euro festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Rechtsanwälte E. u. a. zu 6/7, die Arbeitgeberin zu 1/7.

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